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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier findest du die AGB zu folgenden Geschäftsbereichen: 

 

Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Teil 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Workshops 

Teil 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Design-Dienstleistungen (Textildesign) 

 

 

Teil 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich 

1.1 Anwendbarkeit der AGB 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nicole Zahn (n.says.nice) und ihren Vertragspartnern. 

Nicole Zahn wird im Folgenden je nach Vertragsart wie folgt bezeichnet: 

  • Für Verträge über die Durchführung von Workshops: „Veranstalterin“.

  • Für Verträge über Design-Dienstleistungen: „Auftragnehmerin“.

Die jeweiligen Vertragspartner werden wie folgt bezeichnet: 

  • Für Workshops: „Kunde“ (oder „Teilnehmer“).

  • Für Design-Dienstleistungen: „Auftraggeber“.

Die AGB gelten insbesondere für Verträge über: 

Die Durchführung von Workshops 

Die Erbringung von Design-Dienstleistungen (z. B. Textildesign) und die damit verbundenen Beratungsleistungen. 

 

1.2 Vorrang und Ausschluss fremder AGB 

Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung dieser AGB. 

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmerin/Veranstalterin ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 

Diese AGB gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin/Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 

Teil 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Workshops 

1. Anmeldung & Anmeldebestätigung 

Die Anmeldung erfolgt über die Website (www.nsaysnice.de) indem der Kunde  den gewünschten Kurs in den Warenkorb legt und den Bestellvorgang durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig buchen“ abschließt.  

Unmittelbar vor dem Abschluss der Buchung muss der Kunde: 

  1. Kenntnis nehmen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die über einen klar gekennzeichneten Link abrufbar sind. 

  2. Sein ausdrückliches Einverständnis mit den AGB durch Anklicken eines gesonderten Kontrollkästchens erklären. 

2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen 

Es gelten die im jeweiligen Angebot festgelegten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich auf zusätzliche Materialkosten hingewiesen wird, verstehen sich die Teilnahmegebühren inkl. der Materialkosten.   

Zahlung per PayPal (oder Sofortzahlung): Der Vertrag kommt sofort mit der erfolgreichen Bestätigung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) und der daraufhin versendeten Buchungsbestätigung durch die Veranstalterin zustande. Der Platz im Kurs ist damit verbindlich reserviert. 

Zahlung per Rechnung: Wählt der Kunde die Zahlungsart Rechnung, kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung durch die Veranstalterin zustande. Die Veranstalterin versendet die Rechnung mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Bestellung. Die Kursgebühr ist innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern in der Rechnung keine abweichende Frist genannt wird. Die endgültige Platzreservierung erfolgt erst mit vollständigem Zahlungseingang. 

Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei den Veranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden bzw. der Kundin zu tragen, sofern sich aus der Beschreibung der Veranstaltung nichts anderes ergibt. 

3. Ausschluss des Widerrufsrechts für Kurse

3.1 Ausschluss bei festen Terminen

Gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

3.2 Geltung für Workshops

Da die von der Veranstalterin angebotenen Kreativkurse und Workshops eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung darstellen und für deren Durchführung jeweils ein festes Datum vereinbart wird, ist das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden ausgeschlossen.

3.3 Stornierung durch den Kunden

Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht gelten die nachfolgenden Regelungen zur Stornierung (Rücktritt) der Buchung durch den Kunden.

4.. Stornierung/Umbuchung durch den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin

Die Stornierung erfolgt nur schriftlich per Mail (hello(at)nsaysnice.de). 

Stimmt die Veranstalterin der Absage einer Teilnahme/Veranstaltung durch den Kunden zu, werden folgende Gebühren als Schadenersatzansprüche erhoben:
Stornierung der Teilnahme/Veranstaltungen:

  • bis 14 Tage vorher 0% von der Kursgebühr

  • 13 Tage – 7 Tage vorher 50% von der Kursgebühr

  • 6 Tage – 4 Tage vorher 90% von der Kursgebühr

  • 3 Tage - Veranstaltungstag 100% von der Kursgebühr

  • Bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung bzw entbindet nicht von der Zahlungspflicht

Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung bei der Veranstalterin maßgeblich. Die Schadenersatzansprüche dienen dem Zweck, den durch die Stornierung entstandenen Schaden auf Seiten der Veranstalterin zu begleichen. Dem Kunden bzw. der Kundin ist der Nachweis gestattet, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger als die erhobene Stornierungsgebühr ist.

Eine Umbuchung ist dann möglich, wenn der Kunde eigenständig einen direkten Ersatz für sich (den/die gebuchten Platz/Plätze) findet. 

5. Mindestteilnehmerzahl und Absage/Durchführungsänderungen durch die Veranstalterin 

Die Veranstalterin behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von der Veranstalterin nicht zu vertretender Umstände (wie Erkrankung oder sonstiger Ausfall eines Referenten) den jeweiligen Workshop räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.[Textumbruch][Textumbruch]Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl  (4 Teilnehmer:innen) behält sich die Veranstalterin vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Veranstalterin, die Teilnehmer:innen spätestens 7 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung zu informieren. [Textumbruch][Textumbruch]Im Fall der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer:innen zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren wählen. [Textumbruch][Textumbruch]Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer:innen, insbesondere Schadenersatzansprüche (z.B. Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht. 

6. Eigentums- und Nutzungsrechte der Workshop-Ergebnisse/Drucke 

Die im Rahmen des Workshops oder Kurses vom Kunden hergestellten physischen Werke und Kunstobjekte gehen mit deren Fertigstellung, sofern die Kursgebühr vollständig entrichtet wurde, in das alleinige Eigentum des Kunden über. Der Kunde ist berechtigt, diese Werke nach Belieben zu nutzen, auch zu kommerziellen Zwecken, sofern die verwendeten Techniken und Materialien nicht durch die Rechte Dritter geschützt sind. 

6.1 Geistiges Eigentum der Veranstalterin 

  • Alle dem Kunden im Rahmen der Kurse zur Verfügung gestellten Muster, Entwürfe, Schablonen, Technikanleitungen und sonstigen Materialien (nachfolgend „Materialien“ genannt) sind und bleiben geistiges Eigentum der Veranstalterin (Urheberrecht). 

  • Der Kunde erhält an diesen Materialien lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen Verwendung im Rahmen des Kurses und zur Nachbereitung. 

  • Eine kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe der Materialien an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin strengstens untersagt. 

6.2 Nutzung von Kursfotos 

Die Veranstalterin ist berechtigt, während der Kurse Fotos der allgemeinen Kurssituation sowie der erstellten Kunstwerke zum Zwecke der Eigenwerbung und Dokumentation anzufertigen und zu verwenden. Die Einwilligung des Kunden zur Fotoanfertigung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Hierbei wird darauf geachtet, dass der Kunde nicht oder nur im Hintergrund erkennbar ist. 

7. Haftung für Workshop-Inhalte und Erfolg 

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Erreichung eines bestimmten Lernerfolges oder eines vom Kunden angestrebten persönlichen Ziels durch die Teilnahme am Kurs. Die vermittelten Inhalte dienen lediglich der Anregung, Anleitung und Wissensvermittlung. 

7.1 Beschränkung der Haftung des Auftragnehmers 

Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die Veranstalterin der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 

Die Teilnehmer*innen sind während der Veranstaltungen nicht über die Veranstalterin versichert. Bei Minderjährigen gilt die Aufsichtspflicht durch die Eltern/Erziehungsberechtigten. 

 

7.2 Pflichten und Haftung des Kunden 

Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Geräte, Werkzeuge und Einrichtungsgegenstände des Veranstaltungsortes pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. 

Die Teilnehmer und ihre Mitwirkenden haften für alle von ihnen schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

 

Teil 3: AGB für Design-Dienstleistungen (Textildesign) 

 

 

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte 

1. 1 Die Auftragnehmerin hat das Recht und die Möglichkeit für dritte Auftraggeber tätig zu werden. Einer diesbezüglichen vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht. 

 

1.2.Alle im Rahmen der Auftragstätigkeit erstellten Arbeitsergebnisse (z.B. Muster, Entwürfe, Reinzeichnungen) werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Verwendung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Ergebnisse durch die Auftragnehmerin ist über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus untersagt, mit Ausnahme der in Ziffer 1.4 geregelten Verwendung zu Zwecken der Eigenwerbung der Auftragnehmerin. 

 

1.3 Die urheberrechtlich geschützten Designarbeiten stehen dem Auftraggeber in jedem Stadium der Kollektionserstellung zur Verfügung. Der Auftraggeber kann die Herausgabe von Arbeiten, Skizzen und sonstigen Unterlagen in jeder Phase des Kollektionserstellungsvorgangs verlangen. Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht der Auftragnehmerin (§ 273 BGB) bleibt hiervon unberührt. Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung gemäß Ziffer 1.5 geht das ausschließliche Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über. 

 

1.4 Die Auftragnehmerin bleibt in jedem Fall berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen nach deren Veröffentlichung im Rahmen der Eigenwerbung (z.B. auf der eigenen Website oder in Portfolios) zu verwenden, auch wenn dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde. 

 

1.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Mit der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind daher alle Nutzungsrechte abgegolten. Die Rechteeinräumung /- übertragung steht unter der Bedingung der Zahlung der vollständigen Vergütung. 

 

 

2 Vergütung 

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. 

 

2.2 Die Vergütungen sind mit Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber fällig. 

 

2.3 Werden die Entwürfe in Teilen zur Abnahme gestellt, kann die Auftragnehmerin eine dem erbrachten Leistungsumfang entsprechende Teilvergütung als Abschlagszahlung verlangen. 

 

 

3 Eigentum, Rückgabepflicht 

 

3.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht 

jedoch Eigentumsrechte übertragen. 

 

3.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht der Auftragnehmerin, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 

 

4 Herausgabe von Daten 

4.1 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet Dateien auf Datenträgern herauszugeben und zu archivieren. Wünscht der Auftraggeber, dass die Auftragnehmerin ihm die Daten auf Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 

 

4.2 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 

 

4.3 Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 

 

5 Produktionsüberwachung  

5.1 Soll die Auftragnehmerin die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Auftragnehmerin die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. 

 

6 Haftung und Gewährleistung 

6.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Auftragnehmerin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

 

6.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

6.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

 

6.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit, die Haftung der Auftragnehmerin insoweit entfällt.

 

6.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. 

 

6.6 In keinem Fall haftet die Auftragnehmerin für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 

 

6.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Auftragnehmerin erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Auftragnehmerin zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. 

Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 

 

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für die Auftragnehmerin Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 

 

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. 

Das Recht der Auftragnehmerin, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 

 

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. 

 

9 Schlussbestimmungen 

9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart. 

9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. 

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